Die ersten Schritte

Ist der Angehörige im eigenen Zuhause verstorben, muss zuallererst der Haus- oder Notarzt verständigt werden, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt in der Regel vom Personal hinzugezogen. 

 

Sollte dies sodann geregelt sein, scheuen Sie sich nicht, uns jederzeit anzurufen. Wir vereinbaren einen Termin für ein Trauergespräch mit Ihnen, bei dem wir alles Weitere gemeinsam und in aller Ruhe klären.

So schnell wie möglich wird der Sterbefall anschließend dem zuständigen Standesamt angezeigt.

 

 

Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Stammbuch oder die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabstellennachweis, falls vorhanden
  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

Im Trauerfall wählen Sie:

 

06209 / 6908  

oder  

0162 / 3476346

 

- Rund um die Uhr -

Auch an Sonn- & Feiertagen

Wer mir nicht im Augenblick hilft,

scheint mir nie zu helfen,

wer nicht im Augenblick Rat gibt,

nie zu raten.

 

~ Johann Wolfgang von Goethe ~

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