Ist der Angehörige im eigenen Zuhause verstorben, muss zuallererst der Haus- oder Notarzt verständigt werden, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt in der Regel vom Personal hinzugezogen.
Sollte dies sodann geregelt sein, scheuen Sie sich nicht, uns jederzeit anzurufen. Wir vereinbaren einen Termin für ein Trauergespräch mit Ihnen, bei dem wir alles Weitere gemeinsam und in aller Ruhe klären.
So schnell wie möglich wird der Sterbefall anschließend dem zuständigen Standesamt angezeigt.
Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:
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Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an oder benutzen Sie unser Kontaktformular.